Kassenverstärkungskredit

Kassenverstärkungskredit
Kassenverstärkungskredit,
 
Kreditmittel, die von einem öffentlichen Verband zur Überbrückung unvorhergesehener, kurzfristiger Liquiditätsengpässe (v. a. bedingt durch das zeitliche Auseinanderfallen von öffentlichen Ausgaben und Einnahmen) aufgenommen werden. Der zulässige Höchstbetrag wird für das einzelne Haushaltsjahr jeweils im Haushaltsgesetz festgelegt. Beim Bund beträgt diese Kreditermächtigung seit 1983 8 % des Haushaltsvolumens. Kassenverstärkungskredite zählen haushaltsrechtlich nicht zu den »Einnahmen aus Kreditmitteln« (die Zinsen werden allerdings auf der Ausgabenseite veranschlagt). Seit dem 1. 1. 1994, dem Beginn der 2. Stufe der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion, darf die Deutsche Bundesbank keine Kassenverstärkungskredite (Kassenkredite) mehr gewähren, sodass sich die öffentlichen Haushalte an den Kredit- und Kapitalmärkten zu Marktkonditionen finanzieren müssen. Damit wurde den Festlegungen des EG-Vertrages (Art. 104, 109 e) entsprochen, der Kreditaufnahmen der öffentlichen Hand sowohl bei der Europäischen Zentralbank als auch bei den Zentralbanken der Mitgliedstaaten untersagt.

Universal-Lexikon. 2012.

Игры ⚽ Поможем сделать НИР

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Kassenverstärkungskredit — ⇡ schwebende Schulden, ⇡ öffentliche Kreditaufnahme …   Lexikon der Economics

  • Kassenkredit — Der Begriff Kassenkredit (auch Liquiditätskredit oder Kassenverstärkungskredit ) stammt aus dem Kommunalrecht und bezeichnet die Kreditaufnahme im kommunalen Verwaltungshaushalt oder von anderen kommunalen Organisationsformen (Eigen ,… …   Deutsch Wikipedia

  • Plafond — Pla|fond 〈[ fɔ̃:] m. 6〉 1. 〈österr.; schweiz.〉 Zimmerdecke 2. 〈Wirtsch.〉 2.1 Spitzensteuersatz, der die progressive Steuerbelastung nach oben begrenzt 2.2 Betrag, bis zu dem sich der Staat am Kapitalmarkt od. bei der Zentralbank verschulden darf… …   Universal-Lexikon

  • Kassenkredit — Kassenkredit,   Kassenverstärkungskredit. * * * Kạs|sen|kre|dit, der (Bankw.): von einer öffentlichen Stelle aufgenommener kurzfristiger Kredit, um Fehlbeträge vorübergehend zu überbrücken …   Universal-Lexikon

  • öffentliche Schulden — öffentliche Schulden,   öffentliche Verschuldung, die Verbindlichkeiten des öffentlichen Sektors (Gebietskörperschaften und Sozialversicherung) aus der Kreditaufnahme zur Finanzierung von Defiziten im öffentlichen Haushalt. Ö. S. sind in dieser… …   Universal-Lexikon

  • öffentliche Kreditaufnahme — öffentliche Schulden. 1. Begriff: Die von der öffentlichen Hand aufgenommenen und normalerweise mit einer Rückzahlungs und Verzinsungspflicht verbundenen Kredite. Im Gegensatz zur zwangsweise erhobenen Steuer handelt es sich bei der ö.K. um… …   Lexikon der Economics

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”